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   OLG Koblenz, 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81   

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OLG Koblenz, 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81 (https://dejure.org/1981,1715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81 (https://dejure.org/1981,1715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81 (https://dejure.org/1981,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 495 (Ls.)
  • ZfStrVo 1982, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81
    Die Rechtsprechung (BVerwG 22, 215, 218) dahingegen hält ein Nachschieben von Gründen auch bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich für zulässig, weil die Verwaltungsbehörde nicht stets gehalten ist, alle ihre Gründe in ihrem Bescheid anzugeben, es teilweise sogar gesetzlichen Regelungen widersprechen würde, wenn sie alle ihre Erwägungen darlegen würde.
  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 1 Vollz 356/23

    Erledigung; Besitzes und Nutzung eigener elektronischer Geräte im Maßregelvollzug

    Würden solche Gründe im Nachhinein im gerichtlichen Verfahren noch geltend gemacht werden können, würde möglicherweise sich nicht nur der Charakter der ursprünglichen Entschließung im gerichtlichen Verfahren ändern; es würde auch das Ergebnis einer neuen Abwägung mit neuen Faktoren an die Stelle der beantragten Abwägung gesetzt (OLG Koblenz NStZ 1981, 495; OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309; NStZ 1982, 349; ZfStrVo 1987, 111; OLG Stuttgart ZfStrVo 2002, 56; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 12.5.2017 - 1 Ws 235/16 Vollz = FS 2018, 86; vgl. auch OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240; OLG Hamm StV 1997, 32; Laubenthalt in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage § 115 Rn. 4f).
  • OLG Koblenz, 07.07.2020 - 4 Ws 342/20

    Unrechtmäßigkeit eines generellen Verbots zum Erwerb von Rasierklingen

    Ihr ist es nicht gestattet, eine fehlerhafte, weil unvollständige Ermessensentscheidung im gerichtlichen Verfahren durch Einbeziehung neuer Tatsachen zu heilen (OLG Koblenz, Beschl. 2 Vollz [Ws] 79/87 v. 27. November 1987 - juris; Beschl. 2 Vollz (Ws) 27/81 v. 10. Juli 1981 - juris).

    Ein Nachschieben von Gründen im Verfahren nach § 109 StVollzG ist unzulässig (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 Vollz (Ws) 79/87 v. 27. November 1987 - juris; Beschl. 2 Vollz (Ws) 27/81 v. 10. Juli 1981 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht, soweit ersichtlich, Einigkeit darüber, daß eine umfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte wegen der Vielzahl der von den Vollzugsbehörden zu treffenden Urlaubsentscheidungen nicht verlangt werden kann (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; Beschluß v. 31.10.1978 - 1 Ws 338/78 - OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ; ZfStrVo 1982, 309 = NStZ 1982, 349 ; OLG München ZfStrVo 1979, 63 und ZfStrVo SH 1979, 25; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Koblenz Beschluß v. 10.10.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81-).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01

    Verschuldung; Gefangener; Fluchtgefahr; Mißbrauchsgefahr;

    Gelangt die Strafvollstreckungskammer bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Vollzugsbehörde auf einer unvollständigen Grundlage - wie hier (vgl. oben) - getroffen wurde, ist es ihr allerdings verwehrt, die Versagungsgründe des § 11 Abs. 2 StVollzG mit eigenen oder mit von der Vollzugsbehörde nachgeschobenen Erwägungen zu bejahen, auf die die Vollzugsbehörde ihre Versagung von Lockerungen ursprünglich nicht gestützt hat (vgl. BVerfG NW-RR 1998, 122; KG ZfStrVo 1982, 123; OLG Frankfurt ZfStrVo 1983, 249).
  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Das gilt auch bei Ermessensentscheidungen; ein Nachschieben von Gründen ist insoweit zulässig (OLG Hamm NStZ 1983, 237 [238] = ZfStrVo 1983, 184; OLG Koblenz NStZ 1981, 495 = ZfStrVo 1982, 123 ff; Schwind/Böhm, StVollzG , § 108 Rdn. 9 und § 115 Rdn. 4).
  • KG, 15.08.1988 - 5 Ws 292/88
    Ein Übergriff der Vollzugsbehörde in die dem Strafrichter vorbehaltenen Bereiche liegt ebensowenig vor wie bei der Berücksichtigung eines erst den Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bildenden Sachverhalts oder eines Sachverhalts, hinsichtlich dessen das Strafverfahren nach § 154 StPO eingestellt worden ist (vgl. OLG Celle, ZfStrVo 1982, 123; Beschluß des Senats vom 23. März 1983 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Weiterhin verstößt die Möglichkeit der Vollzugsbehörde, ihre ablehnende Urlaubsentscheidung näher zu interpretieren und entsprechende Umstände im gerichtlichen Verfahren nach §§ 109ff. StVollzG darzulegen, nicht gegen die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123 ff.), wonach ein Nachschieben von Gründen auch bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich unzulässig ist.
  • OLG Saarbrücken, 03.10.1983 - 1 Ws 333/83
    Ist ein solches Nachschieben von Gründen zulässig (vgl. zu diesem Komplex: OLG Koblenz NStZ 1981, 495 (Ls); Schwind-Böhm-Schuler, StVollzG , § 115 Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 3. Aufl., § 115 Rdn. 7, 8, 16 und 19; Franke NStZ 1983, 304 [305] m.w.N.)?.
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